In Baden-Württemberg dürfen sich Hochzeitswillige nun auch das Ja-Wort unter freiem Himmel geben. Das Innenministerium hat den Gemeinden neue Vorgaben an die Hand gegeben.
“Wir überlassen es der Entscheidungsfreiheit der Gemeinde, ob sie eine Trauung in den Amtsstuben des Standesamtes oder auch unter freiem Himmel durchführen will”, erklärte Innenminister Reinhold Gall am Sonntag, 24. Juli 2011, in Stuttgart. Nun liegt es an den einzelnen Gemeinden ihre Freiräume für standesamtliche Trauungen ausserhalb des Standesamtes auszugestalten.
Wir dürfen gespannt sein, wie schnell und in welcher Form die Gemeinden die langersehnte Entscheidung vieler Hochzeitspaare umsetzen.
Baden-Württemberg kein zweites Las Vegas
Eine Trauung, die unter freiem Himmel erfolgt, muss jedoch weiterhin gewisse Kriterien erfüllen. Hierzu gehörten beispielsweise, dass die Amtshandlung nicht der Gefahr einer Störung ausgesetzt ist, die standesamtlichen Unterlagen nicht beschädigt werden und die Datensicherheit eingehalten ist.
Erklärung des Innenministeriums
Ich wusste gar nicht, dass es einer neuen Amtsregelung bedurfte, um im Freien heiraten zu können. Typisch deutsch. Um so besser, dass es nun erlaubt ist.
S. Kruse