Nicht vergessen, bis zum 31.3.2021 müssen von Unternehmen getätigte Beauftragungen von Künstlern und Publizisten für das Jahr 2020 an die Künstlersozialkasse (KSK) gemeldet werden. Wenn Ihr Unternehmen bereits in der Vergangenheit Abgaben bezahlt hat, haben Sie i. d. R. in den kommenden Tagen einen Erhebungsbogen von der KSK zugeschickt. Hierauf müssen bis zum Stichtag (31.3.) die summierten Beauftragungen schriftlich oder […]